ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
- Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter erhält das gemietete Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen dazugehörigen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehörteilen, und verpflichtet sich, diese zu pflegen und das Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrsordnung zu führen. Folgendes ist ausdrücklich untersagt:
- Das Führen des Fahrzeugs durch Personen, die auf der Vorderseite des Vertrags nicht als berechtigt angegeben sind.
- Die Beförderung von Personen oder Gütern, wenn dies ausdrücklich oder stillschweigend die Untervermietung des Fahrzeugs beinhaltet.
- Die Beförderung von Personen oder Gütern ohne die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Genehmigung. Im Falle eines Verstoßes haftet der Mieter für etwaige Bußgelder, die der Vermieter von den Behörden auferlegt bekommt.
- Das Fahren des Fahrzeugs in einem Zustand körperlicher Beeinträchtigung, verursacht durch Alkohol, Drogen, Ermüdung oder Krankheit.
- Die Nutzung des Fahrzeugs zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge.
- Die Teilnahme mit dem Fahrzeug an Rennen, Wettbewerben oder Herausforderungen jeglicher Art.
- Das Öffnen oder Manipulieren des Kilometerzählers des Fahrzeugs; der Mieter ist verpflichtet, jede Störung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Das Fahren des Fahrzeugs in ein anderes Land, ohne den Vermieter bei Vertragsabschluss darüber informiert zu haben oder ohne dass Rent a Car Dénia, S.A. seine Zustimmung in nachweisbarer Form erteilt hat.
- Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter wird das gemietete Fahrzeug zusammen mit allen dazugehörigen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehörteilen am im Vertrag angegebenen Ort und Datum zurückgeben.
Jegliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeugs gerichtlich zu verlangen.
- Mietgebühren
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter Folgendes zu zahlen:
- Die Mietgebühren für das Fahrzeug, die Kosten für Lieferung und Abholung, Versicherungen, Kraftstoff, Steuern und Gebühren gemäß den beim Vermieter gültigen aktuellen Tarifen. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs setzt die Rückgabe des Fahrzeugs zum vorgesehenen Datum und Ort voraus.
- Kosten, die durch den Verlust der Fahrzeugdokumente sowie durch Verlust oder Beschädigung von Reifen, Werkzeugen und Zubehör, einschließlich Schäden an Felgen und Reifen infolge von Fahrlässigkeit oder Verschulden des Mieters, entstehen.
- Reparaturkosten für Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls, wenn folgende Umstände vorliegen:
- Das Fahrzeug wurde nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen verwendet.
- Der Unfallbericht wurde nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht oder entspricht nicht den tatsächlichen Umständen.
- Die entsprechende Selbstbeteiligung wurde nicht gedeckt. In diesem Fall wird höchstens der Betrag der Selbstbeteiligung berechnet. Auch wenn der Mieter nicht schuld am Unfall ist, muss er den angegebenen Betrag zahlen; der Vermieter wird jedoch über die Versicherungsgesellschaft die Rückerstattung des Schadensbetrags veranlassen und diesen nach Erhalt an den Mieter weiterleiten.
- Bußgelder und Gerichtskosten, die durch Verkehrsverstöße oder andere Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Satzungen des Mieters entstehen.
- Im Falle einer Falschbetankung trägt der Mieter alle anfallenden Kosten (Abschleppdienst, Tankentleerung usw.).
- Wenn der Mieter die Miete vor dem im Mietvertrag festgelegten Datum beendet, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für nicht genutzte Miettage.
- Kautionen
Die Höhe der Kaution variiert je nach der abgeschlossenen Versicherung. In Stadtbüros wird die Kaution bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet, sofern das Büro geöffnet ist und die Schlüssel nicht im Briefkasten hinterlegt werden.
An Flughäfen wird die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.
- Versicherung
Der Mieter und die auf der Vorderseite des Vertrags angegebenen autorisierten Fahrer sind in eine vom Vermieter abgeschlossene Kfz-Versicherung einbezogen, die in folgenden Fällen unbegrenzte Haftpflichtdeckung gewährt:
- Der Mieter übermittelt dem Vermieter im Falle eines Unfalls innerhalb von achtundvierzig Stunden nach dem Vorfall einen Unfallbericht.
- Die Versicherungsgesellschaft lehnt den Schadensfall nicht wegen Fahrens in einem körperlich ungeeigneten Zustand ab.
Im Rahmen dieser Versicherung gelten nicht als Dritte: der Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen und Geschwister des Mieters sowie der autorisierten Fahrer, ebenso deren Partner oder Personen in einem Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind der Verlust, der Diebstahl oder die Beschädigung von im gemieteten Fahrzeug transportierten Gütern.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an Felgen, Reifen, Unterboden, Rädern, Scheiben und Fenstern, es sei denn, diese wurden durch Abschluss der vom Mieter gewählten SCDW VIP (Super Collision Damage Waiver) Versicherung abgedeckt.
Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt auch die Stellung von Kautionen und die rechtliche Verteidigung des Mieters oder autorisierter Fahrer in strafrechtlichen Verfahren ab.
Die Haftung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug, sofern es gemäß den festgelegten Bedingungen genutzt wird, ist im Falle von Diebstahl oder Brand vollständig gedeckt und im Falle eines Unfalls auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt.
Der Betrag der genannten Selbstbeteiligung wird von der Kreditkarte des Mieters abgebucht und nach Rückgabe des Fahrzeugs im gleichen Zustand erstattet. Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss einer „Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung“ aufgehoben werden, deren Kosten pro Tag berechnet werden.
- Kraftstoff
Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten und wird im Voraus berechnet.
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben, den der Mieter bei der Übergabe vollständig bezahlen muss.
Wird das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben, werden die fehlende Kraftstoffmenge sowie eine Servicegebühr für das Betanken berechnet.
- Unfälle
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter:
- Die vollständigen Daten der Gegenpartei und etwaiger Zeugen zu erfassen, einen Unfallbericht auszufüllen und diesen innerhalb von achtundvierzig Stunden an den Vermieter zu senden.
- Keine Verantwortung anzuerkennen oder über die Schuldfrage zu urteilen.
- Die Behörden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Schuld der anderen Partei festgestellt werden muss oder Personen verletzt wurden.
- Das gemietete Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
- Reparaturen
Der Vermieter übernimmt die während der Mietdauer anfallenden Kosten für Schmierungen, Ölwechsel und kleinere Reparaturen (außer Reifenpannen) bis zu einem Höchstbetrag von 30 €, sofern diese durch Rechnungen belegt werden.
Die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls sind ausdrücklich ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, vor Durchführung von Reparaturen über 30 € die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
Wenn der Mieter Reparaturen am gemieteten Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters durchführt oder keinen Unfallbericht innerhalb der in Bedingung 4 Buchstabe a genannten achtundvierzig Stunden einreicht, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der für solche Reparaturen entstandenen Kosten, gleich welcher Art.
- Stornierungen
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird im Falle einer Stornierung der Reservierung der Betrag der Reservierung abzüglich der Kosten der Stornoversicherung erstattet, sofern die Stornierung mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt.
Wenn Sie keine Stornoversicherung abgeschlossen haben, wird im Falle einer Stornierung der Reservierungsbetrag abzüglich 20 % zurückerstattet.
- Beschränkung der Fahrten außerhalb des spanischen Festlands
Unsere Fahrzeuge dürfen nur auf dem spanischen Festland genutzt werden.
Es ist strengstens untersagt, das SPANISCHE FESTLAND zu verlassen (einschließlich und insbesondere der Balearen aufgrund von Kontingent- und Sondergenehmigungsbeschränkungen).
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter erklärt, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen zu haben, um mechanische Defekte am gemieteten Fahrzeug zu vermeiden, übernimmt jedoch im Falle solcher Defekte keine Haftung für Schäden, die dem Mieter direkt oder indirekt durch diese Defekte oder Pannen entstehen könnten.
- Zahlungsweise
Die Zahlung kann ausschließlich mit Kreditkarte (VISA oder Mastercard) erfolgen.
Die Annahme einer Debitkarte durch RENT A CAR DENIA S.A. setzt den Abschluss der „PREMIUM“-Versicherung durch den Kunden voraus.
Die obligatorische Kaution hängt von der gebuchten Fahrzeuggruppe und den Mietbedingungen ab und beträgt zwischen 300 € und 3.000 €.
Der Inhaber der Kredit- oder Debitkarte muss als Hauptmieter und Hauptfahrer im Mietvertrag eingetragen sein und bei der Abholung des Fahrzeugs persönlich anwesend sein.
Virtuelle Karten, mobile Zahlungen oder sonstige elektronische Zahlungsmittel wie VPay oder Revolut werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass RENT A CAR DENIA S.A. bei Online-Reservierungen einen sicheren Server verwendet, sodass Ihre Daten verschlüsselt und sicher über das Internet übermittelt werden.
- Belastungen der Kreditkarte
Durch die Unterzeichnung dieses Vertrags autorisiert der Mieter Rent a Car Dénia, S.A., alle bei Vertragsende noch offenen Beträge – sei es für Mietzahlungen, Schäden am Fahrzeug, die nicht durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt sind, oder sonstige dem Kunden zurechenbare Beträge – von seiner Kreditkarte abzubuchen und ihm eine Aufstellung der abgebuchten Beträge zu übermitteln.
- Schutz personenbezogener Daten
Hiermit informieren wir Sie, dass Ihre personenbezogenen Daten als Kunde dieses Unternehmens in der Datei „Kunden“ verarbeitet werden, deren Verantwortlicher Rent a Car Dénia, S.A. ist.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Beziehung und kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden.
Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung Ihrer Daten schriftlich an die im Vertrag angegebene Adresse ausüben.
- Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte von Dénia, wo die Miete abgeschlossen wurde, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand.
- Rechtlicher Hinweis
Rent a Car Denia, S.A.
C/ Picasso, 1
46780 Oliva (Valencia)
Steuernummer (CIF): A03085057
Hauptsitz in Dénia (Alicante), Calle Consolat del Mar, 2
Telefonnummer: (+34) 96 643 50 20




